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Abrechnung
Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des §45b SGB XI erfüllen, können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und erhalten zu deren Finanzierung einen Betrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden an qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Die Betreuung wird nach Stunden abgerechnet.
Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie!
Falls während der Betreuung weitere Kosten für beispielsweise Bastelmaterial, Fotos oder Mappen die erstellt werden anfallen, werden diese gemäß vorheriger Absprache, gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Leistungen können auch privat abgerechnet werden.



